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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Verwaltungsgemeinschaft Buch

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:30 Uhr - 18:15 Uhr
Mi
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Friedhofweg 2
89290 Buch

Postanschrift

Friedhofweg 2
89290 Buch