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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Stadt Olching

Standesamt und Friedhofsverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 08.00 - 12.30 Uhr   

Dienstag 14.00 - 16.30 Uhr *

Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr *

Donnerstag 14.00 - 18.30 Uhr   

Freitag 08.00 - 12.30 Uhr *

* nur mit Termin

Hausanschrift

Rebhuhnstr. 18
82140 Olching

Postanschrift

Postfach 1260
82134 Olching