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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Verwaltungsgemeinschaft Offingen

Standesamt, Team 11

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Nach vorheriger Terminvereinbarung:

  • Dienstag 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag 08:00 - 12:15 Uhr

Hausanschrift

Marktstr. 19
89362 Offingen

Postanschrift

Marktstr. 19
89362 Offingen