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Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt

Stadt Fürth

Hausanschrift

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße). Barrierefreies Parken: zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße. Barrierefreies WC: Erdgeschoss im Eingangsberei

Postanschrift

Postfach

90744 Fürth

Webseite

www.fuerth.de

Leistungsdetails

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie  die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Ohne Neuerteilung haben Sie keine Fahrerlaubnis.

 

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.

 

Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig und persönlich Kontakt mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (siehe "Weiterführende Links").

Ergänzung: Stadt Fürth

Ihre Fahrerlaubnis wurde Ihnen durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen und Sie möchten nun die neue Fahrerlaubnis beantragen.

Voraussetzung: Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fürth.

Sämtliche Unterlagen sind im Original vorzulegen, außer es wird explizit auf eine Kopie hingewiesen.

Ergänzung: Stadt Fürth

Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B, BE, AM, L und T:

  • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
  • Sehtestbescheinigung (bei Werten unter 0,7 ein augenärztliches Zeugnis)
  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“ (wird im Rahmen der Antragstellung bestellt)
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden (Neuerteilung mit Probezeit 202,10 EUR/ ohne Probezeit: 201,30 EUR und ggf. 13 EUR für ein Führungszeugnis)

Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

  • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
  • Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“ (muss im Bürgeramt beantragt werden, Gebühr 13,00 €)
  • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
  • Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
  • Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden (Neuerteilung mit Probezeit 202,10 EUR/ ohne Probezeit: 201,30 EUR und ggf. 13 EUR für ein Führungszeugnis).

Notwendige Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

  • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
  • Leistungsdiagnostik (Ärzte in Fürth: B.A.D. Robert-Koch-Straße 41, Dr. Wolfgang Romming, Erlanger Straße 34, Dr. Christian von de Weyer, Ritterstraße 5)
  • Erweitertes, behördliches Führungszeugnis (muss im Bürgeramt beantragt werden, um dieses dort zu erhalten, benötigen Sie von der Führerscheinstelle ein Schreiben, bitte kontaktieren sie uns hierzu am besten per Mail fahrerlaubnis@fuerth.de, Gebühr 13,00 €)
  • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 – Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
  • Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
  • Für Berufskraftfahrerqualifikation: Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden (Neuerteilung mit Probezeit 202,10 EUR/ ohne Probezeit: 201,30 EUR und ggf. 13 EUR für ein Führungszeugnis).

Weitere Unterlagen, Links und Informationen finden Sie hier.

Neuerteilung nach Entzug: ca. 33,20 - 256 Euro

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 30.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration