DigitalPakt Schule; Beantragung einer Förderung für die digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen
Zielsetzung des Programms ist die Förderung schulischer Maßnahmen zur Umsetzung der schuleigenen Medienkonzepte. Das Programm setzt den Fokus hierbei auf digitale Schulgebäudevernetzung, vollständige WLAN-Ausleuchtung der Unterrichtsräume, sowie auf Anzeige- und Interaktionsgeräte.
Description
Zweck
Zweck der Förderung ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Bildungsinfrastrukturen an den bayerischen Schulen zu etablieren sowie vorhandene Strukturen zu optimieren.
Gegenstand
Die kommunalen Sachaufwandsträger öffentlicher Schulen und die Träger staatlich anerkannter sowie genehmigter Ersatzschulen werden bei der Schaffung optimaler Bedingungen für digitales Lernen und Lehren unterstützt. Mit den bewilligten Mitteln können die Schulträger die digitale Vernetzung (auch WLAN-Infrastruktur) in den Schulgebäuden und auf dem Schulgebäude aufbauen bzw. verbessern, die digitalen Lehr-Lern-Infrastrukturen (z. B. pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen) aufbauen bzw. weiterentwickeln sowie Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. Dokumentenkameras, Beamer), digitale Arbeitsgeräte (z. B. Arbeitsplatzrechner , Diagnose- und Messgeräte) und schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets) beschaffen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können kommunale Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern sein (Schulaufwandsträger).
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind
- Ausgaben für IT-Ausstattung,
- Miet-, Mietkauf- und Leasing-Ausgaben für IT-Ausstattung,
- bauliche Maßnahmen zur kabelgebundenen Netzanbindung der Unterrichtsräume sowie zum Aufbau und zur Inbetriebnahme beschaffter Ausstattungsgegenstände und
- investive Begleitmaßnahmen, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit den oben genannten Investitionsmaßnahmen besteht.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) im Rahmen einer Anteilfinanzierung.
Der Fördersatz beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der staatlichen Zuwendungen für die gesamte Laufzeit des DigitalPakts Schule ist je Schulaufwandsträger festgelegt (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Prerequisites
Procedure
Der Förderantrag ist vom jeweiligen Schulaufwandsträger ausschließlich elektronisch unter Verwendung der zentral bereitgestellten Antragsmappe unter digitalpakt@stmuk.bayern.de beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus und zugleich bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Die zuständige Regierung bewilligt die Zuwendung durch Zuwendungsbescheid.
Special notes
Deadlines
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Förderrichtlinie dBIR
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Az. I.5-BS4400.27/211/98
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Status: 13.01.2021
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