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Der Freistaat Bayern fördert die Verbesserung der IT-Ausstattung an Schulen. Das Programm befindet sich in der Auszahlungsphase, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Im Rahmen des Masterplans BAYERN DIGITAL II unterstützt der Freistaat die kommunalen Sachaufwandsträger öffentlicher Schulen und die Träger staatlich anerkannter sowie genehmigter Ersatzschulen in ihrer Aufgabe, die IT-Ausstattung ihrer Schulen zu verbessern. Mit den bewilligten Mitteln können die Schulträger digitale Ausstattung (z. B. Beamer, Dokumentenkameras, Schüler-Tablets usw.) für die allgemeinen Klassenräume sowie für die integrierten Fachunterrichtsräume an beruflichen Schulen erwerben.
Die Antragsfrist für das Förderprogramm endete am 31.12.2018. Die Schulträger können die bewilligten Mittel derzeit gemäß den Förderbescheiden abrufen.
Um Fördermittel für eine Schule zu erhalten, muss an dieser ein Medienkonzept-Team gebildet worden sein. Außerdem muss die Schule an der jährlichen IT-Umfrage der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) teilgenommen haben.
Eine Antragstellung für dieses Förderprogramm ist nicht mehr möglich. Die bereits bewilligten Mittel sind mit einer Verwendungsbestätigung abzurufen.
Die Antragsfrist für das Förderprogramm endete am 31.12.2018. Für die Bescheide, die in 2019 erlassen wurden, endet die Frist zur Vorlage der Verwendungsbestätigung am 30.06.2022 (private Träger) bzw. 31.12.2022 (kommunale Träger), soweit der Bewilligungszeitraum nicht im Einzelfall verlängert worden ist.
Hinweise, Formulare und Anlagen zur Verwendungsbestätigung werden auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus bereitgestellt.
Schulaufwandsträger können auf Zuwendungen aus Mitteln der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern für den Aufbau professioneller Strukturen zur technischen Administration der IT-Infrastrukturen an Schulen beantragen.
Schulen können eine Förderung für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur (dBIR) beantragen (z.B. für digitale Schulgebäudevernetzung, vollständige WLAN-Ausleuchtung der Unterrichtsräume oder Anzeige- und Interaktionsgeräte).