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Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach

SG 31 Soziales - Einwohnermeldeamt

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