Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Für die Bauvorlageberechtigung eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.
Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 160 EUR
Nichtmitglieder: 288 EUR
Auswärtige Dienstleister haben entweder das erstmalige Erbringen von Leistungen vorher anzuzeigen oder eine entsprechende Bescheinigung bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau einzuholen und werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.
Auswärtige Beratende Ingenieure, die nicht Mitglied einer deutschen Ingenieurekammer sind haben das erstmalige Erbringen von Leistungen vorher bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau anzuzeigen und werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.
Wenn Sie in Deutschland die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen möchten, die dazugehörige Ausbildung jedoch im Ausland absolviert haben, benötigen Sie zum Führen der Berufsbezeichnung eine Genehmigung.