Logo Bayernportal

Betäubungsmittel; Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs

Der Betäubungsmittelverkehr in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und verschiedenen anderen Einrichtungen wird von den Gesundheitsämtern überwacht.

Ansprechpartner - Landratsamt Kulmbach

51 Gesundheitsamt

Anzahl: 2