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Marktgebühren; Erhebung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg - Einwohnermeldeamt

Rathaus Issigau

Hausanschrift

Dorfplatz 2
95188 Issigau

Postanschrift

Marktplatz 16

95192 Lichtenberg

Telefon

+49 9393 301

Rathaus Lichtenberg

Hausanschrift

Marktplatz 16
95192 Lichtenberg

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Marktplatz 16

95192 Lichtenberg

Telefon

+49 9288 9737-0

Leistungsdetails

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

  • Marktordnung; Erlass

    Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Stand: 03.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie