Logo Bayernportal

Marktgebühren; Erhebung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Dillingen a.d.Donau - Stadtbauamt

Große Kreisstadt Dillingen a.d.Donau

Hausanschrift

Königstraße 37/38
89407 Dillingen a.d.Donau

Postanschrift

Königstraße 37/38

89407 Dillingen a.d.Donau

Telefon

+49 9071 54-0

Leistungsdetails

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

  • Marktordnung; Erlass

    Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Stand: 03.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie