Marktgebühren; Erhebung
Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
Description
Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Remedy
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Related issues
Status: 31.07.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen
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