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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Markt Schnaittach

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Marktplatz 1
91220 Schnaittach

Postanschrift

Marktplatz 1
91220 Schnaittach