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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Gemeinde Planegg

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

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Pasinger Str. 8
82152 Planegg

Postanschrift

Postfach 1764
82145 Planegg