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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Gemeinde Solnhofen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Mi
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Hausanschrift

Bahnhofstr. 8
91807 Solnhofen

Postanschrift

Bahnhofstr. 8
91807 Solnhofen