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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
16:00 Uhr - 17:00 Uhrund
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Grabenstr. 26
96179 Rattelsdorf
Postfach 1153
96179 Rattelsdorf