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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Landratsamt Haßberge

FB 11 Kommunalwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Zulassungsbehörde Haßfurt: Mo. u. Die nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr

Hausanschrift

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

Postanschrift

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt