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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
12:30 Uhr - 17:00 Uhrund
12:30 Uhr - 17:00 Uhrund
12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Obere Hauptstr. 1
84381 Johanniskirchen
Obere Hauptstr. 1
84381 Johanniskirchen