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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Markt Schmidmühlen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausstr. 1
92287 Schmidmühlen

Postanschrift

Rathausstr. 1
92287 Schmidmühlen