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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

Sachgebiet IV/4 - Tiefbau Technik und Müllberatung

Öffnungszeiten

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Außerdem nach telefonischer Vereinbarung

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Grüner Markt 1
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Postfach 1363
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