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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Verwaltungsgemeinschaft Offingen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Nach vorheriger Terminvereinbarung:

  • Dienstag 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag 08:00 - 12:15 Uhr

Hausanschrift

Marktstr. 19
89362 Offingen

Postanschrift

Marktstr. 19
89362 Offingen