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Pflegefamilie; Erhalt von Pflegegeld und Beihilfen

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt mit Zahlung eines Pflegegeldes.

Landratsamt Eichstätt

FB 321 - Allgemeiner Sozialdienst

Öffnungszeiten

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Allgemein

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