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Pflegefamilie; Erhalt von Pflegegeld und Beihilfen

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt mit Zahlung eines Pflegegeldes.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Amt für Jugend und Familie - Sachgebiet 52

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