Logo Bayernportal

Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Ansprechpartner - Stadt Neustadt a.d.Aisch

30 - Sicherheit und Ordnung

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.