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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Große Kreisstadt Donauwörth

Öffnungszeiten

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Fr
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Montag und Dienstag am Nachmittag nach Terminvereinbarung

Mittwoch am Nachmittag nur interner Dienstbetrieb

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86609 Donauwörth

Postanschrift

Postfach 1453
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