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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Gemeinde Hohenwarth

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Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

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93480 Hohenwarth

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Schulstr. 3
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