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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Markt Rattelsdorf

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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96179 Rattelsdorf

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Postfach 1153
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