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Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
und
12:30 Uhr - 17:00 Uhrund
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12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Obere Hauptstr. 1
84381 Johanniskirchen
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