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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Ansprechpartner - Gemeinde Großhabersdorf

  • Zu finden in
    Gemeinde Großhabersdorf (Zimmer: Nebengebäude Nürnberger Str. 6)
    Sprechzeiten
    • Gemeinde Großhabersdorf

      Mo
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 18:00 Uhr
      Di
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Do
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      13:00 Uhr - 16:00 Uhr
      Fr
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Anzahl: 1