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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Stadt Wasserburg a.Inn

Bau- und Umweltamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:30 Uhr

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Mi
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Fr
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Das Amt für Soziales öffnet Dienstag nur nach Terminvereinbarung.

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