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Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
und
14:30 Uhr - 16:00 Uhrund
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14:30 Uhr - 16:00 UhrPassamt auch nach Vereinbarung
Rentenanträge nur nach Vereinbarung
Untere Hauptstr. 15
91799 Langenaltheim
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