Namensänderung; Beantragung
Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.
Beschreibung
Kosten
Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen.
Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz zur Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
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Stand: 09.12.2021
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