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Abfallentsorgung; Beantragung eines kommunalen Zuschusses

Gemeinden und Landratsämter können einen Zuschuss für die Entsorgung bestimmter Abfälle gewähren (z. B. Windelentsorgung) oder zur Vermeidung bestimmter Abfälle (z. B. Zuschuss für den Kauf von Mehrwegwindeln oder die Anschaffung eines Komposters).

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Ergänzung: Stadt Erlangen

Für Sie zuständig

Stadt Erlangen - Abt. Kreislaufwirtschaft und Abfallberatung

Leistungsdetails

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde/das Landratsamt zur Verfügung.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Förderprogramm für Mehrwegwindeln

Zeit für einen Windelwechsel? Steigen Sie auf Mehrwegwindeln um.

Jedes Baby braucht während der Wickelphase circa 4.000 bis 5.000 Windeln. Mit Wegwerfwindeln gewickelt ergibt das mehr als 1 Tonne Windelabfall pro Kind. Abgesehen von der enormen Abfallmenge wird die Umwelt bei der Produktion von Wegwerfwindeln stark belastet.

Warum Mehrwegwindeln?

  • Moderne Stoffwindeln sind genauso einfach anzuwenden wie Wegwerfwindeln
  • ein geringeres Restabfallvolumen kann auch Abfallgebühren sparen

Die Stadt Erlangen bezuschusst den Kauf von neuen und gebrauchten Stoffwindelsystemen (Überhosen, Stoffwindeln, waschbare Einlagen, Windelvlies) einmalig mit 25 Prozent des Rechnungsbetrages. ErlangenPass-Inhaber*innen erhalten 50 Prozent. Der maximale Zuschuss beträgt 200 Euro pro Kind.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Förderprogramm für Mehrwegwindeln

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in der Stadt Erlangen
  • Das Wohngrundstück ist an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen
  • Aus der Rechnung muss eindeutig hervorgehen, dass es sich um einen Kauf von Mehrwegwindeln handelt
  • Die Rechnung sowie der Zahlungsnachweis sind vorzulegen
  • Das Kind ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ein Jahr alt

Ergänzung: Stadt Erlangen

Förderprogramm für Mehrwegwindeln

  • Antragsstellung per Post oder online
  • Unterlagen werden geprüft
  • Bewilligung und Auszahlung

Ergänzung: Stadt Erlangen

Förderprogramm für Mehrwegwindeln

Es wird darauf hingewiesen, dass nur Anschaffungen berücksichtigt werden können, die nach Inkrafttreten des Förderprogramms (also nach dem 15. Juli 2021) getätigt wurden.

Stand: 18.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales