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Abfallentsorgung; Beantragung eines kommunalen Zuschusses

Gemeinden und Landratsämter können einen Zuschuss für die Entsorgung bestimmter Abfälle gewähren (z. B. Windelentsorgung) oder zur Vermeidung bestimmter Abfälle (z. B. Zuschuss für den Kauf von Mehrwegwindeln oder die Anschaffung eines Komposters).

Für Sie zuständig

Diese Leistung wird nicht von allen kommunalen Behörden erbracht. Die für den ausgewählten Ort zuständige kommunale Behörde hat keine Informationen zur Verfügung gestellt. --- Eine Behörde die Informationen bereitstellen möchte, muss sich an die zentrale Redaktion des BayernPortals wenden.

Leistungsdetails

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde/das Landratsamt zur Verfügung.

Stand: 18.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales