Versorgungskrankengeld; Informationen
Beschreibung
Das Versorgungskrankengeld steht während einer Heilbehandlung oder Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz zu, solange Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Es beträgt 80 % des Regellohns und darf das entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen.
§§ 16-16h Bundesversorgungsgesetz
Gesetzliche Krankenkassen; Zentrum Bayern Familie und Soziales - VersorgungsamtRechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: §§ 16 - 16h Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG)
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Stand: 28.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Für Sie zuständig
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Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.