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Gemeinden und Landratsämter können einen Sozialpass und/oder Familienpass anbieten. Diesen können Sie dann beantragen.
Ein Sozial- oder Familienpass ermöglicht Einzelpersonen oder Familien mit einem geringen Einkommen sowohl die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel als auch den Besuch ausgewählter kultureller und sportlicher Einrichtungen zu vergünstigten Bedingungen.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde oder Landratsamt zur Verfügung.
Familienpass
Anspruchsberechtigung Anspruchsberechtigt sind folgende Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Amberg:
Für jeden Berechtigten wird ein eigener Pass mit Lichtbild ausgestellt. Der Pass enthält die erforderlichen persönlichen Daten und gilt ab Ausstellung bzw. Verlängerung jeweils 1 Jahr.
Vergünstigungen
Die Vergünstigungen sind in einem Infoblatt zusammengestellt, das den Berechtigten zusammen mit dem Pass ausgehändigt wird (Siehe besondere Hinweise).
Zahlreiche Vereine Ambergs bieten eine Ermäßigung der Mitgliedsbeiträge bzw. Eintritte, die Wohlfahrtsverbände bieten Vergünstigungen auf Anfrage an. Städtische Einrichtungen wie Kurfürstenbad und Hockermühlbad, Volkshochschule, Jugendamt, Museum etc. geben Nachlass auf Eintrittspreise und bei Veranstaltungen. Ebenso vertreten sind die Minigolfanlage, das Luftmuseum und auch das Kino mit Vergünstigungen bei Vorlage des Familienpasses.
Mitzubringen ist: Der jeweilige Bewilligungsbescheid als Nachweis der Anspruchsberechtigung (z. B. Bescheid des Job-Centers, des Sozial- oder Jugendamtes) sowie für jeden Berechtigten ein Lichtbild.