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Sozialpass und Familienpass; Beantragung

Gemeinden und Landratsämter können einen Sozialpass und/oder Familienpass anbieten. Diesen können Sie dann beantragen.

Online-Verfahren

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Ergänzung: Stadt Amberg

Für Sie zuständig

Stadt Amberg

Stadt Amberg
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular Bitte nutzen Sie bei der Beantragung von Leistungen vorrangig die hierzu bereitgestellten Online-Dienste.

Hausanschrift

Marktplatz 11
92224 Amberg

Postanschrift

Postfach 2155

92211 Amberg

Telefon

+49 9621 10-0

Webseite

www.amberg.de

Leistungsdetails

Ein Sozial- oder Familienpass ermöglicht Einzelpersonen oder Familien mit einem geringen Einkommen sowohl die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel als auch den Besuch ausgewählter kultureller und sportlicher Einrichtungen zu vergünstigten Bedingungen.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde oder Landratsamt zur Verfügung.

Ergänzung: Stadt Amberg

Familienpass

Anspruchsberechtigung Anspruchsberechtigt sind folgende Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Amberg:

  • Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) bzw. des Kinderzuschlags nach § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes
  • Alleinerziehende/Familien mit Kindern, bei denen das Jugendamt die Kosten für den Besuch von Kindertagesstätten bzw. die Unterbringung in Tagespflege ganz oder teilweise übernimmt.

Für jeden Berechtigten wird ein eigener Pass mit Lichtbild ausgestellt. Der Pass enthält die erforderlichen persönlichen Daten und gilt ab Ausstellung bzw. Verlängerung jeweils 1 Jahr.

 

Vergünstigungen

Die Vergünstigungen sind in einem Infoblatt zusammengestellt, das den Berechtigten zusammen mit dem Pass ausgehändigt wird (Siehe besondere Hinweise).

Zahlreiche Vereine Ambergs bieten eine Ermäßigung der Mitgliedsbeiträge bzw. Eintritte, die Wohlfahrtsverbände bieten Vergünstigungen auf Anfrage an. Städtische Einrichtungen wie Kurfürstenbad und Hockermühlbad, Volkshochschule, Jugendamt, Museum etc. geben Nachlass auf Eintrittspreise und bei Veranstaltungen. Ebenso vertreten sind die Minigolfanlage, das Luftmuseum und auch das Kino mit Vergünstigungen bei Vorlage des Familienpasses.

 

Ergänzung: Stadt Amberg

Mitzubringen ist: Der jeweilige Bewilligungsbescheid als Nachweis der Anspruchsberechtigung (z. B. Bescheid des Job-Centers, des Sozial- oder Jugendamtes) sowie für jeden Berechtigten ein Lichtbild.

Ergänzung: Stadt Amberg

Stand: 24.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales