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Für die Beförderung gefährlicher Güter liegt in Bayern die Federführung beim StMB. Fahrwegbestimmungen nach § 35a Abs. 3 Satz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) erteilen die Kreisverwaltungsbehörden.
und
13:00 Uhr - 15:30 Uhrund
13:00 Uhr - 15:30 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen