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Gefahrgutbeförderung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, Fahrwegbestimmung und sonstigem

Für die Beförderung gefährlicher Güter liegt in Bayern die Federführung beim StMB. Fahrwegbestimmungen nach § 35a Abs. 3 Satz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) erteilen die Kreisverwaltungsbehörden.

Landratsamt Straubing-Bogen

Verkehrswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Schalterschluss jeweils 1/2 Stunde vor Ende der Sprechzeit.

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Leutnerstraße 15
94315 Straubing

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