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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:45 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Persönliche Termine, für notwendige Angelegenheiten, können nur nach vorheriger Anmeldung wahrgenommen werden.

Nach wie vor sind jedoch alle Angelegenheiten, die telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg abgewickelt werden können, bevorzugt in dieser Form zu erledigen.

Hausanschrift

Wittelshofener Str. 30
91725 Ehingen

Postanschrift

Wittelshofener Str. 30
91725 Ehingen