Logo Bayernportal

Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Stadt Immenstadt i.Allgäu

Referat Öffentliche Ordnung / Wahlen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Kirchplatz 7
87509 Immenstadt

Postanschrift

Marienplatz 3-4
87509 Immenstadt