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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Gemeinde Solnhofen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Passamt auch nach Vereinbarung

Rentenanträge nur nach Vereinbarung

Hausanschrift

Bahnhofstr. 8
91807 Solnhofen

Postanschrift

Bahnhofstr. 8
91807 Solnhofen