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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Gemeinde Herrsching a.Ammersee

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Termine können auch gerne außerhalb der Öffnungszeiten mit dem zuständigem Sachbearbeiter vereinbart werden. Bitte rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren.

Hausanschrift

Bahnhofstr. 12
82211 Herrsching a. Ammersee

Postanschrift

Bahnhofstraße 12
82211 Herrsching a. Ammerseee