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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Gemeinde Tapfheim

Standesamt, Ordnungsamt, Gewerbewesen, Beiträge, EDV

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim

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Ulmer Str. 66
86660 Tapfheim