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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 8
95355 Presseck
Postfach 62
95353 Presseck