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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Gemeinde Kleinostheim

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist wünschenswert! Terminvereinbarungen sind montags bis freitags bereits ab 07:00 Uhr und auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Hausanschrift

Kardinal-Faulhaber-Str. 12
63801 Kleinostheim

Postanschrift

Postfach 1110
63797 Kleinostheim