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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag Nachmittag nur Bürgerbüro (Melde-, Pass-, Gewerbewesen, Beglaubigungen etc.)

Die Erreichbarkeit einiger Mitarbeiter weicht von den allgemeinen Öffnungszeiten ab!

Bitte informieren Sie sich dazu hier: Mitarbeiterliste

Hausanschrift

Sommerstr. 15
84326 Falkenberg

Postanschrift

Sommerstr. 15
84326 Falkenberg