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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
14:30 Uhr - 16:00 Uhrund
14:30 Uhr - 16:00 Uhrund
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Simbacher Str. 16
94060 Pocking
Postfach 1320
94054 Pocking