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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Gemeinde Hausen b.Würzburg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:30 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Fährbrücker Straße 5
97262 Hausen b.Würzburg

Postanschrift

Fährbrücker Straße 5
97262 Hausen b.Würzburg