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Beschwerde über landesunmittelbare gesetzliche Sozialversicherung; Einreichung

Mitglieder und Versicherte eines landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgers können sich an die Aufsichtsbehörde wenden, um dessen Handeln, Verfahrensweise oder Maßnahme rechtlich überprüfen zu lassen.

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Öffnungszeiten

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