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Mahnung und Vollstreckung; Durchführung im Landkreis

Das Landratsamt ist für die rechtzeitige Mahnung und Beitreibung seiner offenen Forderungen gegenüber Dritten zuständig.

Ansprechpartner - Landratsamt Schwandorf

Sachgebiet 1.3 - Finanzverwaltung und Schülerangelegenheiten

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